Bitte beachten Sie
Die Osteopathie ist keine generelle Kassenleistung.
Das Honorar muss direkt nach der Behandlung in der Praxis entrichtet werden. Viele Kassen erstatten
rückwirkend einen Teil der Kosten. Dafür ist meist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Konditionen bei Ihrer Krankenkasse.
Das Honorar ist unabhängig von der Erstattungsleistung Ihrer Krankenkasse.